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Innere-Kind-Arbeit

„Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit.“
(Erich Kästner)

Die Arbeit mit dem „Inneren Kind“ kann im wahrsten Sinne des Wortes Wunder-voll sein, wenn nicht nur Defizite (z.B. was hat gefehlt, was war zu wenig), sondern auch das, was zuviel war (z.B. Verantwortungsübertragung, übergriffige Nähe, Schicksalschläge), endlich gehört wird und in Ordnung kommt. Dies betrifft alle Bereiche der Kindheit.

Ich biete Dir einen sicheren Raum und Empathie für diese sehr liebevolle Arbeit. Alles darf sein und ausgedrückt werden. Gefühle wie Ohnmacht oder Verzweiflung finden hier einen richtigen Platz. Und das „Innere Kind“ bekommt endlich seinen eigenen in der Welt.

Öffnung ist möglich, auch bei innerem Widerstand oder Angst z.B. sich zu offenbaren. Damit nicht nur das „Innere Kind“, sondern auch der „Innere Erwachsene“ wieder das zulassen kann, was eigentlich aus tiefstem Herzen mit der puren, ureigenen Liebe ausgedrückt werden will. Und die Schwere verschwindet und die Leichtigkeit und Lebendigkeit wieder da sein dürfen.

Desweiteren kann es um die Ermächtigung des „Inneren Erwachsenen“ gehen, sein/ ihr „Inneres Kind“ anzunehmen bzw. überhaupt einen Zu- oder Umgang zu diesem eigenen Anteil zu finden. Die aus der Kindheit übernommenen oder anerzogenen Verhaltens- und Denkweisen sich selbst bzw. dem eigenen „Inneren KInd“ gegenüber stellen oft eine allzu große Hürde dafür dar und somit eine Blockade für Selbstwert und Selbstvertrauen, Erfolg und Erfüllung, Hingabe und Selbstausdruck.

Die Innere-Kind-Arbeit ist eine sehr wirkungs- und liebevolle Methode, diese Hürden und Blockaden aufzulösen und zu sehen, wie der „Innere Erwachsene“ stimmig, verständnis- und liebevoll und vor allem leicht und von Herzen gerne mit dem „Inneren-Kind“-Anteil umgehen kann. Dann werden beide Anteile voneinander profitieren, sich in Zukunft gegenseitig unterstützen und aneinander in voller Glückseligkeit wachsen. 

Preis Innere-Kind-Arbeit:

70 €/ Stunde

Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise netto ohne zu erhebende MwSt. nach §19 UStG.